AGB
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Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen Fun Travel
1. Anmeldung, Vertragsabschluss
Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung kommt zwischen Ihnen und
Fun Travel, in Wabern, ein Vertrag zustande.
1.1 Beratungsgebühren
Die Beratung im Reisebüro, schriftliche Offerten und Reisevorschläge sind kostenpflichtig und werden bei definitiver Buchung hinfällig.
Die höhe der Kosten ist abhängig vom Zeitaufwand.
Minimumgebühr Chf 60.00 für einen Arbeitsaufwand bis 60 Minuten. Gilt für alle normalen Flug- und Hotelangebote od. Pauschalreisearrangements, die in Ferienkatalogen von Touroperadoren (Kuoni, TUI, Hotelplan, Neckermann usw.) publiziert sind.
Für Firmen- od. Individualreisen und Expeditionen wo der Aufwand und die Planung mehrere Stunden od. Tage beansprucht,
sind die Kosten nach Absprache.
2. Preise
2.1 Preiserhöhungen
Bei nachträglicher Preiserhöhung von Transportunternehmen (z.B. Treibstoff-Zuschläge), bei neu eingeführten oder erhöhten
Abgaben oder Gebühren (z.B. Flughafentaxen), bei Wechselkursänderungen, bei Mehrwertsteuern und dgl. können wir die
Preise erhöhen. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10%, so sind Sie berechtigt, innert 5 Tagen vom Vertrag zurückzutreten.
2.2 Preise in USD und EUR
Preise, welche in USD aufgeführt sind, werden (sofern nichts anderes vereinbart) 2 Wochen vor Abreise zum Tages-
Notenkurs in Schweizer Franken umgerechnet und belastet.
3. Zahlung
Bei Anmeldung ist eine Anzahlung von Sfr. 300.- bis 1000.- pro Person je nach Destination zu leisten. Die Restzahlung hat bis 30 Tage vor Reiseantritt und bei späterer Anmeldung sofort zu erfolgen. Bei Zahlungsverzögerung über 15 Tage vor Abreise wird rückwirkend pro Tag eine Gebühr erhoben je nach Höhe des geschuldeten Betrags. Ausser es wurde etwas anderes vereinbart.
4. Annullation und Umbuchungen
Last-Minute- und andere preisreduzierte Angebote, Linienflüge zu Sondertarifen:
Ab Buchungsdatum und bei Nichterscheinen 100 %
Standardregel:
Pauschalreisen, einzelne Bestandteile von Pauschalreisen,
wie Nur-Flug- oder Nur-Landarrangements, Nur-Hotel-Angebote:
Bis 31 Tage vor Reiseantritt 0 %
30-15 Tage vor Reiseantritt 30 %
14-8 Tage vor Reiseantritt 50 %
7-1 Tage vor Reiseantritt 90 %
Am Abreisetag und bei Nichterscheinen 100 %
USA Hotels (alle Angebote, ohne Unterkünfte in Nationalparks):
30-15 Tage vor Reiseantritt 30 %
14-8 Tage vor Reiseantritt 50 %
Ab 7 Tage bis Reiseantritt und bei Nichterscheinen 100 %
Individualreisen a la carte mit
Lininenflug- Mietwagenrundreisen- und Hotelbuchungen weltweit:
31-15 Tage vor Reiseantritt 50 %
14-1 Tage vor Reiseantritt 80 %
Am Abreisetag und bei Nichterscheinen 100 %
4.1 Bis zu Beginn der Annullationsfristen erheben wir für Annullationen/Umbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von Sfr. 60.-
bzw. 100.- pro Person, maximal jedoch Sfr 200.- pro Auftrag. Diese Bearbeitungsgebühr ist nicht von allen Versicherungs Gesellschaften gedeckt.
4.2 Annullationsbedingungen
4.2.1 Harley-Touren USA, Private Individualreisen.
Ab definitiver Anmeldung: 30% plus Kosten von ev. Hotelbuchungen mit Sonderkonditionen (Nationalparks od. aehnlich).
45 - 30 Tage vor Beginn der Reise: 50%
30 - 0 Tage vor Beginn der Reise: 100%
4.2.2 Annullations- und Umbuchungsbedingungen sind bei allen Airlines und Tarifarten unterschiedlich.
Es gelten immer die Bedingungen der gebuchten Airline. Zuzüglich fallen Bearbeitungsgebühren vom Ticketbroker 50.00 und
Fun Travel 50.00 pro Ticket an.
4.2.3 Bei vermittelten Leisungen von allen gängigen Touroperadoren von der Schweiz und Deutschland, wie Kuoni, Hotelplan, Tui, Neckermann, Jahn usw. gelten deren Annullations- und Umbuchungsbedingungen.
4.2.4 Zusätzlich verrechnen wir Ihnen nebst einem Selbstbehalt (Bearbeitungsgebühren) von 100 CHF pro Person, höchstens jedoch 200 CHF pro Auftrag. Besteht ein Auftrag aus mehreren Dossiers oder Vorgängen, in denen die Kundendaten aufgeführt werden, wird der oben angegebene Selbstbehalt von 200 CHF pro Dossier oder Vorgang verrechnet.
4.2.5 Insentives, Firmenanlässe und Gruppenreisen, nach Vertragsabschluss bis 30 Tage vor Beginn der Aktivität oder der Reise wird Aufwand der Organisation und entstehende Annullationsgebühren von ev. verschiedenen Leisungsträgern belastet.
30 Tage - 0 Tage vor Beginn der Aktivität oder Reise: 100%
4.3 Versicherung
Der Abschluss einer Annullationsversicherung ist obligatorisch.
4.4 Annullationsgründe
Die vertraglich geschuldeten Annullationskosten sind von der Versicherung gedeckt, wenn der Reiseteilnehmer aus einem
der nachstehenden Gründe die Reise nicht antreten kann:
- Wenn er oder ihm nahestehende Personen erkranken, verunfallen oder sterben.
- Bei Schwangerschaft, deren Eintritt nach Abschluss des Annullationsschutzes erfolgt.
- Wenn sein Eigentum von einem Diebstahl, Feuer-, Wasser- oder Elementarschaden betroffen wird, der seine Anwesenheit
erfordert.
4.5 Einschränkungen
Nicht als Annullationsgründe werden anerkannt:
-Ereignisse, die am Tage der definitiven Buchung bereits eingetreten oder für den Reiseteilnehmer erkennbar waren.
-Ereignisse, die infolge schwerer Trunkenheit, Drogen oder Arzneimittel missbrauchs eintreten.
-Kriegerische Vorfälle.
-Die vorsätzliche Teilnahme an einem Verbrechen oder die Beteiligung an Raufereien oder an Unruhen aller Art
4.6 Annullation durch uns
Eine Annullation durch uns hat spätestens zwei Wochen vor Abreise zu erfolgen. Vorbehalten bleiben höhere Gewalt, Unruhen,
Streik sowie andere Umstände, welche es ratsam erscheinen lassen, dass im Interesse der Reiseteilnehmer auf die Durchführung der Reise verzichtet wird. Bei der Annullation durch uns erhalten Sie den Preis vollständig zurückbezahlt,bei Abruch der Reise vergüten wir Ihnen die ersparten Aufwendungen . Schadenersatzansprüche werden ausgeschlossen.
4.7 Im Speziellen für die Jet-Flüge in Russland gilt folgendes:
Können aus irgendwelchen Gründen (z.B. Wetter) einer oder mehrere Jet-Flüge oder Simulationsflüge nicht durchgeführt werden, haben Sie nur Anspruch auf eine Rückerstattung der bereits bezahlten Jet-Flüge. Den Swissair-Flug, die Übernachtungen und die Transfers werden Ihnen in jedem Falle belastet. Bei technischem Ausfall einer Maschine steht eine andere zur Verfügung. Die Preisdifferenz wird durch die geflogenen Minuten kompensiert, ein Aufpreis fällt dadurch weg.
Schadenersatzansprüche, wenn ein gebuchtes Flugzeug nicht zur Verfügung steht, bleiben ausgeschlossen.
5. Reisedokumente
Sie sind für die nötigen Reisedokumente (z.B. Visa- und Impfbesimmungen) selbst verantwortlich.
6. "No-show"
Wenn Sie zur Abreise oder zum Abflug nicht oder zu spät erscheinen (No-show), kann keine Rückerstattung des Preises gewährt werden.
7. Beanstandungen
Ihre Beanstandungen und allfälligen Schadenersatzansprüche müssen Sie spätestens vier Wochen nach Rückreise schriftlich
geltend machen. Sie sind verpflichtet, von der Reiseleitung oder dem betreffenden Dienstleisungsunternehmen eine schriftliche Bestätigung zu verlangen, welche Ihre Beanstandung und deren Inhalt festhält.
8. Haftung
Wir sind Vermittler zwischen Ihnen und in unseren Angeboten erwähnten Transport-, Hotel und sonstigen Dienstleistungs-
unternehmen. Daher können wir für die richtige Erfüllung dieser Unternehmen nicht einstehen. Wir stehen jedoch dafür ein, dass wir diese Unternehmen sorgfältig ausgewählt haben. Ausserdem verpflichten wir uns, Sie bei der Geltendmachung von
berechtigten Ansprüchen zu unterstützen.
8.1 Ausschluss und Begrenzung
Unabhängig davon, ob eine Pauschal- oder Baukastenreise vorliegt, bleiben Schadenersatzansprüche ausgeschlossen,
wenn Sie auf ein Versäumnis von Ihnen, auf unvorhersehbare oder unabwendbare Versäumnisse eines Dritten (der nicht Leistungsträger ist) oder auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, oder wenn ein Schaden trotz gebotener Sorgfalt durch uns oder durch den Dienstleistungsträger nicht vorhergesehen oder abgewendet werden konnte.
8.2 Totaler Ausschluss der Haftung für alle Angebote im Fun-unlimited Programm. Der Teilnehmer trägt das alleinige, mit den Aktivitäten verbundene Risiko. Er erklärt gegenüber Fun Travel, deren Organe und Hilfspersonen,
den bedingungslosen Verzicht auf jegliche Schadenersatz- und Genugtuungsansprüche wegen allfälliger Körper- und anderer
Schäden, die als direkte oder indirekte Folge einer Aktivität entstehen könnten. Ihre Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko.
Wir empfehlen Ihnen, für einen genügenden Kranken- und Unfallversicherungsschutz besorgt zu sein.
9. Programmänderungen
Das Reiseprogramm kann aus nicht vorhersehbaren Umständen Änderungen (Unterkunft, Transportart und -mittel, Dienst-
leistungsträger und Zeiten) erfahren. Wir verpflichten uns in einem solchen Fall, uns um gleichwertige Ersatzleistungen zu
bemühen. Programmänderungen berechtigen zu keinen Schadenersatzforderungen ( auch nicht für Folgeschäden wie
bsbw. Lohnausfall). Dagegen vergüten wir Ihnen einen Minderwert zwischen ausgeschriebenen und tatsächlich erbrachten
Leistungen.
10. Reklamationen
Bei Minderleistungen od. sonstigen Beanstandungen einer Geschäfts- od. Ferienreise,
müssen Sie spätestens 30 Tage nach Rückkehr schriftlich eine Reklamation mit einer Bestaetigung der Reiseleitung, der Hotelreception od. des jeweiligen Leistungsträgers wo die Minderleistung oder der Mangel beschrieben ist einreichen.
11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand.
Unsere Beziehungen zu Ihnen unterliegen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Bern.
Wabern, den 1.1.2017